
Charterbedingungen
- Der Charterpreis schließt ein:
Nutzung der Yacht und ihrer Ausrüstung, Versicherung der Yacht und
Betreuung am Stützpunkt.
- Alle Betriebsstoffe wie Öl,
Diesel, Benzin, Gas, Petroleum, Spiritus und Batterien (z.B. für
Taschenlampen) gehen zu Lasten des Kunden.
- Es werden nach Möglichkeit nur
vollständig ausgerüstete, auf jeden Fall aber in einwandfreiem
Arbeitszustand befindliche, voll aufgetankte und komplett gereinigte Schiffe
übergeben. Bei der Rücknahme ist die Yacht vollgetankt
und vorgereinigt zu übergeben.
- Für die Funktion elektronischer
Instrumente und den Informationsgehalt von Seekarten und Handbüchern
übernimmt der Vercharterer keine Haftung.
- Die Anmeldung muß schriftlich
erfolgen. Sie ist verbindlich und bedarf der schriftlichen Bestätigung
durch R.+E. Wöhrmann GbR. Die Anzahlung (30% der Gesamtsumme) ist spätestens
7 Tage nach Datum der Bestätigung zu entrichten, die
Restzahlung ist 4 Wochen vor Törnantritt
fällig. Die Buchung ist übertragbar.
- Für die Yacht besteht eine
Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Bei Beschädigung des Schiffes ist der
Mieter unabhängig von unseren eigenen Kasko-Versicherungsbedingungen nur
bis zur Höhe der hinterlegten Kaution ersatzpflichtig, bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit und/oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen haftet der
Charterer voll. Nicht versichert sind persönliche Effekten sowie Unfallschäden,
die auf der Yacht befindliche Personen erleiden. Dafür haftet auch der
Vercharterer nicht. Bei Beschädigung von
Leichtwindsegeln haftet der Charterer ebenfalls
in voller Höhe.
- Tritt während der Fahrt eine
Havarie auf, kann der Charterer die Reparatur sofort ausführen lassen.
Sofern er nicht selbst für deren Kosten aufkommen muss (bei normalen
Abnutzungsgebrechen, oder wenn die Haftungssumme überschritten wird) benötigt
er jedoch die Zustimmung des Vercharterers. Ausgenommen sind lediglich
kleinere Reparaturen bis ca. € 75,-, worüber aber auf jeden Fall
Rechnungen vorzulegen sind. Bei größeren Havarien sowie bei Beteiligung
anderer Schiffe ist beim zuständigen Hafenamt Meldung zu machen und bei
diesem ein entsprechendes Protokoll für die Versicherung anlegen zu lassen.
Bei Beschlagnahme oder Diebstahl der Yacht oder eines Ausrüstungsgegenstandes
hat der Kunde Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Sollte der Charterer
diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann er für den entstandenen
Schaden voll haftbar gemacht werden.
- Ist ein Weiterfahren nicht möglich
oder ein Überschreiten des Rückgabetermines unausweichlich, so muss zwecks
Einholung von Anweisungen rechtzeitig der Vercharterer verständigt werden.
Bei Überschreiten des Rückgabetermins, auch infolge schlechten Wetters,
haftet der Charterer für alle Kosten, die dem Vercharterer daraus
entstehen. Eine entsprechend sichere Törnplanung wird angeraten. Falls ein
Schaden eintritt, der die Weiterfahrt der Yacht nicht behindert, hat der
Kunde umgehend den Stützpunkt telefonisch zu benachrichtigen und ggf.
vorzeitig zum Stützpunkt zurückzukehren um eine Reparatur zu
ermöglichen.
- Der Kunde oder eine ihn begleitende
Person muss im Besitz des für die Yacht und das Revier vorgeschrieben Führerscheines
sein und die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen besitzen, um die Yacht
zu führen.
- Falls der Charterer nicht selbst
die Funktion des Schiffsführers ausüben will, ist ein solcher vor
Benutzung des Schiffes dem Vercharterer namhaft zu machen. Dieser ist dann
dem Vercharterer gegenüber mitverantwortlich.
- Kommt der Vercharterer zu der Überzeugung,
dass der Schiffsführer nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügt
(z.B. im Zusammenhang mit der bestehenden Wetterlage), behält er sich das
Recht vor, das Auslaufen des Schiffes zu
verbieten.
- Für sämtliche Folgen im
Zusammenhang mit der Überlassung der Schiffsführung an nicht befugte
Personen haftet der Charterer.
- Die Törnteilnehmer sind für die
Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften
selbst verantwortlich.
- Bei Rücktritten bis 4 Wochen vor
Reisebeginn wird die Anzahlung von 30% der Gesamtgebühren fällig. Erfolgt
die Absage ab 4 Wochen vor Reisebeginn, ist die gesamte Gebühr zu
zahlen.
- Der Zeitpunkt der Übernahme der
Yacht durch den Charterer kann sich auf Grund von Reparatur- oder sonstigen
Arbeiten verschieben, eine Zeitdifferenz von bis zu 6 Stunden gilt hierbei
als vereinbart. Für den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit von
48 h als vereinbart. Aufgrund vorgenannter Umstände entsteht kein
Regressanspruch, auch dann nicht, wenn die Rückreise nicht vom vorgesehenen
Zielhafen aus erfolgen kann. Die S+Y MOLA wird stets bemüht sein,
vorgenannte Umstände zu vermeiden.
- Sollte der Vercharterer nicht in
der Lage sein das reservierte Schiff zur Verfügung zu stellen, so kann er
ein ähnliches Schiff mit gleicher Kojenanzahl anbieten. Sollte auch dies
nicht möglich sein, werden dem Charterer geboten: a) Vergütung der
Wartetage b) Hilfe bei der Quartierbereitstellung während der
Wartezeit c) nach einer Frist von 48 Stunden kann der Charterer auf eine
Benutzung des Schiffes verzichten und hat Anspruch auf die Rückzahlung
aller geleisteten Zahlungen. Eine über dem vereinbarten Charterpreis
liegende Haftung ist ausgeschlossen.
- Um individuelle Risiken der
Teilnehmer im Rahmen der Reiserücktritt-, Unfall-, Haftpflicht-, Kranken-
und/oder Reisegepäckversicherung abzudecken, empfiehlt die Segelschule
eigene Vorsorge zu treffen.
- Schwimmwesten und weitere
Sicherheitsausrüstungen gehören in ausreichender Anzahl zum Boot. Sie müssen
während des Segelns getragen werden.
- Gerichtsstand und
Gerichtsort ist Vechta.
Rudi
u. Elfriede Wöhrmann GbR - Gingfeld 12 - 49393 Lohne - (04442) 921883 - rw@woehrmann.de
www.woehrmann.de/yachtcharter